| Lohnbüro: Aktuelles zum Thema Lohnbuchhaltung | |
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Ihr Lohnbüro bearbeitet für Sie Lohnabrechnungen entsprechend den Anforderungen in Ihrem Unternehmen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetzes. Veränderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht fließen über die Softwarepflege in die laufende Bearbeitung ein. Abrechnungen nach BAT sowie Baulöhne sind davon ausgeschlossen. Möchten Sie nähere Informationen über unser Dienstleistungsangebot, dann schicken Sie uns doch einfach eine E-mail oder Sie benutzen unser Kontaktformular
Wir sind gerne bereit, Ihnen ein individuelles
Angebot zu unterbreiten. Dazu sollten Sie in Ihrer Nachricht folgende
Angaben nicht vergessen: |
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Firma Ansprechpartner Branche Anschrift Telefon Fax |
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Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist
für uns selbstverständlich.
Vielen Dank für Ihr Interesse. |
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Unsere Leistungen im Bereich LohnbüroLohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter sind Monat für Monat ein wiederkehrendes Thema, dass erschwert wird durch zahlreiche gesetzliche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie einzuhaltenden Terminvorschriften. Wir können Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen zeit- und kostensparend für Sie erledigen. Durch uns können Sie sich und Ihren Steuerberater von zeitintensiven Routinearbeiten entlasten.
Unabhängig von der Größe Ihres Betriebes und
der Branche, in der Sie tätig, sind erledigen wir individuell auf Sie
abgestimmt: |
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| Lohn- und Gehaltsabrechnungen | |
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Personal
Stammdatenverwaltung |
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| Bescheinigungen | |
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• Einkommenserklärungen |
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| Zusätzlich anfallende Arbeiten | |
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• Meldewesen / DEÜV Abwicklung |
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Ihre Vorteile bei der Außer-Haus-Gabe dieser Arbeiten:
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
können Sie hier Downloaden |
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