Lohnbüro:                                               Aktuelles zum Thema Lohnbuchhaltung

Ihr Lohnbüro bearbeitet für Sie Lohnabrechnungen entsprechend den Anforderungen in Ihrem Unternehmen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetzes. Veränderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht fließen über die Softwarepflege in die laufende Bearbeitung ein. Abrechnungen nach BAT sowie Baulöhne sind davon ausgeschlossen.

Möchten Sie nähere Informationen über unser Dienstleistungsangebot, dann schicken Sie uns doch einfach eine E-mail oder Sie benutzen unser Kontaktformular

Wir sind gerne bereit, Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten. Dazu sollten Sie in Ihrer Nachricht folgende Angaben nicht vergessen:
 

Firma
Ansprechpartner
Branche
Anschrift
Telefon
Fax
 
Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist für uns selbstverständlichVielen Dank für Ihr Interesse.
 

Unsere Leistungen im Bereich Lohnbüro

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter sind Monat für Monat ein wiederkehrendes Thema, dass erschwert wird durch zahlreiche gesetzliche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie einzuhaltenden Terminvorschriften.

Wir können Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen zeit- und kostensparend für Sie erledigen. Durch uns können Sie sich und Ihren Steuerberater von zeitintensiven Routinearbeiten entlasten.

Unabhängig von der Größe Ihres Betriebes und der Branche, in der Sie tätig, sind erledigen wir individuell auf Sie abgestimmt: 
 

Lohn- und Gehaltsabrechnungen
 

Personal Stammdatenverwaltung
Erstellen von Stundenzetteln
Stundenzettel-Kontrolle gemäß Vorgaben
genaue Berechnung der Löhne und Gehälter
EDV-technische Erfassung der Löhne
Ausdruck der Abrechnungen
Kontrolle der Fahrtkostenversteuerung
die Aufschlüsselung nach Kostenstellen
alle Listen für die Buchhaltung
Überweisungen für Gehälter und sonstige Empfänger
 

Bescheinigungen
 

Einkommenserklärungen
Verdienstbescheinigungen
 

Zusätzlich anfallende Arbeiten

Meldewesen / DEÜV Abwicklung
Meldungen an das Finanzamt
Meldungen an die Krankenkasse
Meldungen an die Berufsgenossenschaft
Termingerechte Abführung der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung
Überweisungen für Krankenkassen und Finanzamt
 

Ihre Vorteile bei der Außer-Haus-Gabe dieser Arbeiten:

  1. Ihr Unternehmen ist etwas besonderes und jeder Ihrer Mitarbeiter hat etwas Besonderes, was in der Abrechnung zu berücksichtigen ist. Es fehlt die Zeit, um sich mit dieser ständig im Wandel befindlichen Materie auseinander zu setzen.
  1. In der Zeit bis alle Lohnunterlagen fertig sind, können Sie oder Ihr Angestellter nicht den eigentlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen nachkommen, die wichtig sind.
  1. Heute richtig abrechnen heißt, kein unkalkulierbares finanzielles Risiko bei späteren Prüfungen und den möglichen Nachforderungen einzugehen.
  1. Sie haben geschäftsbedingt einen sehr unterschiedlichen Personaleinsatz und müssen 5 Abrechnungen genauso schnell wie 150 Abrechnungen erledigen.
  1. Ihnen entstehen geringere Kosten, da nur die erbrachte Leistung bezahlt wird.
  1. Sie haben keine Lohnfortzahlung bei Krankheit (im Gegensatz bei Bearbeitung durch einen Ihrer Mitarbeiter).
  1. Sie haben keine Ausfallzeit durch Urlaub, Krankheit oder Mutterschutz.
  1. Verbesserte Gewährleistung der Geheimhaltung bei betriebsinternen absprachen (z. B. Gehältern und Sonderzahlungen) durch externe Bearbeitung.
  1. Flexibilität, selbständiges Arbeiten, Abrufbereitschaft (keine festen Arbeitszeiten) – auch bei Sonderaufträgen, die nach Stunden abgerechnet werden.
  1. Verlagerung des Haftungsrisikos (Arbeitsgenehmigungsverfahren, Sozialabgaben, etc.).
     
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier Downloaden